Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen der Firma IRANCLOSER 

Die Geschäftsbedingungen ergänzen die §§651 a. ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reiseverband) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns als Reiseveranstalter mit Erhalt der Reisebestätigung zustande.

Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen Sie nach Erhalt der Bestätigung und Sicherungsscheins 10 % des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsleistungen an. Höchstens jedoch € 300,00 je Person. Die Restzahlung wird bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Eventuelle Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages

Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufes, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter IRANCLOSER behält sich vor, die ausgeschriebene und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Steuern Hafen- oder Flughafengebühren, Tax, oder Wechselkurs, in dem Umfang zu ändern wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung wesentlicher Reiseleistungen teilen wir Ihnen dies umgehend mit.

Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehme

1. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Treten Sie die gebuchte Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich wie folgt:

bis 31 Tage = 20 %      ab 30 Tage = 25 %          ab 22 Tage 35 %      ab 15 Tage = 50 %

ab 7 Tage = 65 %     ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise = 80 %.

2. Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur Bearbeitungskosten von
€ 30,00 je Vorgang.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

IRANCLOSER kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

ohne Einhaltung einer Frist; wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge.

bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl; wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzten und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

Gewährleistung

Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Reiseland. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertgragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Eine Reisepreisminderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterläßt den Mangel anzuzeigen.

Beschränkung der Haftung

Vertragliche Haftungsbeschreibung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

soweit wir für einen dem Reisenden entstanden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Deliktische Haftungsbeschränkung

Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprücke im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen aufzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenr Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sofern es uns möglich ist werden wir Sie, wenn Sie Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind, über die wichtigsten Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Reiseteilnehmer mit anderer Nationalität erhalten die für Sie gültigen Angaben beim entsprechenden Konsulat. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige, diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unser schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind. Unbenommen vorgenannter Punkte oder Ausschreibungen, obliegt es dem Reisenden selbst, Gesundheitsvorsorge zu treffen. Insbesondere frühzeitige Rücksprache mit dem Hausarzt bei Fernreisen und Reisen in tropische Regionen.

Reiseschutz/Versicherungen

Wir empfehlen für alle Reisebuchungen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und für Reisen ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung.

Insolvenzschutz

ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen CORONA-Situation ist eine Insolvenzabsicherung unserer Reisen gemäß § 651 k BGB derzeit nicht möglich. Bis zur Aufhebung der weltweiten Reisewarnung durch das Auswärtige Amt kann kein Reisesicherungsschein ausgestellt werden. Wir informieren Sie unverzüglich über die Wiederaufnahme der Insolvenzabsicherung unserer Reisen. Bis dahin, verzichten wir auf die Anzahlung gebuchter Reisen.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten und Klagen gegen uns als Reiseveranstalter ist Gerichtsstand: Wesel

 

 

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